Schaubergwerk Arzberg
Schaubergwerk Arzberg
Arzberg 20, 8162 Arzberg
Das einzige noch befahrbare Silberbergwerk der Oststeiermark wartet auf Sie.
Erleben Sie auf einem 550 m langen Weg durch den Berg die Jahrhunderte alte, harte Arbeitswelt der Bergleute.
Die gesamte Strecke von etwa 1 km ist leicht begehbar, man überwindet dabei über einige Stiegen einen Höhenunterschied von ca. 8 m. Im Stollen herrscht eine Temperatur von rund 10° C, beachten Sie das bitte bei der Bekleidung.
Führungen
15. April – 31. Oktober
Samstag, Sonntag u. Feiertag
10:00 und 14:00 Uhr
1. Juli bis 15. September
Montag – Freitag
14:00 Uhr
Samstag, Sonntag u. Feiertag
10:00 & 14:00 Uhr
8162 Arzberg
Heimatmuseum regionstypisch
Das Heimatmuseum versucht durch die Darstellung von regionstypischen kulturtragenden Gegenständen und Gerätschaften die überkommene bäuerliche und handwerkliche Arbeits- und Lebenswelt dem Besucher näher zu bringen.
Bei den ausgestellten Objekten ( 16. bis 20. Jahrhundert ) handelt es sich um ein breites Spektrum an bäuerlichen und handwerklichen Gerätschaften aus der Region, aber auch um Objekte aus dem schulischen und kirchlichen Kreis, sowie aus der montanistischen Vergangen-
heit und der Heimatgeschichte. Seit 1962 wurden im Laufe einiger Jahrzehnte von der Gründerin der Sammlung, Frau Gertrud Neurath, und Herrn Eduard Weidl die verschiedensten volkskundlichen Objekte aus der Region zusammengetragen und jahrzehntelang im „Maierhof“ neben der Burgruine Stubegg untergebracht. Seit 2002 befindet sich das neue Museum im Mehrzweckgebäude. Hier befinden sich auch die Anfahrtsstube des Schaubergwerkes samt Videoraum und eine Imbissstube.
Inhaltsblock 3 Inhaltsblock 3
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- maximal 15 Personen je Führung
- Alkoholverbot
- Strengstes Rauchverbot
- Hunden sind untersagt
- Stark geh- und sehbehinderten Personen ist der Zutritt aus Sicherheitsgründen untersagt
- Â betreten nur mit Schutzhelmen erlaubt
- Den Anweisungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten
- Das Mitnehmen, Einsammeln oder Abbauen von Erzen, Mineralien oder Gesteinen ist im gesamten Schaubergwerksbereich untersagt
- Jede mutwillige Beschädigung von Bergwerkseinrichtungen ist untersagt
- Nach Beendigung der Führungen sind alle Ausrüstungsgegenstände (Helme, Lampen usw.) beim Führungspersonal zurückzugeben
- Bei erheblicher Beschädigung von Ausrüstung und Bergwerkseinrichtungen wird Schadenersatz verlangt
- Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle werden zur Anzeige gebracht
- Der Betreiber des Schaubergwerkes haftet nicht für selbstverschuldete oder durch Dritte herbeigeführte Unfälle
- Eltern haften für ihre Kinder